Retouren und Garantie – Regelungen bei Top-Parts.ch GmbH
Garantie
Top-Parts.ch GmbH leistet – unter Ausschluss aller weiteren Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – während folgender Zeiträume Gewähr ab dem Lieferdatum:
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24 Monate auf reguläre Waren,
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12 Monate auf Booster,
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6 Monate auf Motorradbatterien.
Die Gewährleistung umfasst nachweisbare Mängel, die auf fehlerhafte Herstellung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Top-Parts.ch GmbH verpflichtet sich in solchen Fällen, den Mangel auf eigene Kosten zu beheben.
Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Wird diese Meldung unterlassen, gilt die Ware als genehmigt – ausgenommen versteckte Mängel.
Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist, dass die Ware frachtfrei an den von Top-Parts.ch GmbH angegebenen Rücksendeort geschickt wird.
⚠️ Besonderer Hinweis für Fahrzeug- und Versorgungsbatterien:
Ein Garantieersatz erfolgt grundsätzlich erst nach Prüfung und ausdrücklicher Gutsprache durch den Hersteller bzw. Lieferanten.
Sollte der Abnehmer vorab einen Ersatz wünschen, wird dieser als normale Lieferung mit sofortiger Zahlungspflicht bei Übergabe behandelt.
Bei anschliessender Gutsprache durch den Lieferanten wird der bereits bezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet.
Die Garantie erlischt bei:
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unsachgemäßer Behandlung, Nutzung oder Montage,
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Eingriffen durch den Abnehmer oder Dritte,
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äußerlichen Schäden (z. B. Sturz, Tiefentladung, Frost).
Top-Parts.ch GmbH übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden.